Geschlechterinklusive Sprache
Der Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan der Universität Wien (§ 2) hält fest, dass
- alle Organe und Angehörigen des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals der Universität Wien in allen Mitteilungen, die an die Universitätsangehörigen oder die Öffentlichkeit gerichtet sind, diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache verwenden.
- Generalklauseln wie "Frauen sind bei männlichen Bezeichnungen mitgemeint" unzulässig sind.
- auf dem Gelände der Universität Wien weder von der Universität selbst noch durch Dritte Materialien angebracht oder verteilt werden dürfen, die den Grundsätzen der Antidiskriminierung und Gleichstellung widersprechen oder diskriminierende Rollenstereotype verwenden.
Praxis
Die Universität Wien bekennt sich zum geschlechterinklusiven Sprachgebrauch. Welche Form der geschlechterinklusiven Sprache verwendet werden soll, ist an der Universität Wien nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird allerdings der Gender-Stern (Asterisk, *). Grundsatz des geschlechterinklusiven Formulierens ist, dass alle Geschlechter genannt werden, die gemeint sind. In manchen Fällen können der Einfachheit halber auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Studierende, Lehrende) gewählt werden.
Verschiedene Versionen, wie geschlechterinklusive Personenbezeichnungen aussehen könnten, haben sich entwickelt:
- Asterisk: Leser*innen
- Unterstrich: Leser_innen
- Apostroph: Leser'innen
- Doppelpunkt: Leser:innen
- geschlechtsneutral: Lesende
Nicht ausreichend ist es, am Beginn oder am Schluss eines Textes darauf hinzuweisen, dass die männliche Form verwendet wird, Frauen aber mitgemeint seien. Ebensowenig sind binäre Formulierungen (Binnen-I, Doppelform) ausreichend.
Anmerkung: in den Empfehlungen der Universität Wien wird für Homepages vorgeschlagen, einen erklärenden Passus an den Anfang der Seite zu stellen, dass mit Genderstern gearbeitet wird, da dieser Probleme für Screenreader verursachen kann. Seit dem Verfassen des Dokuments ist dieser Teil der Empfehlungen durch die weitere Verbreitung des Gendersterns und anderen Formen der geschlechterinklusiven Sprache, sowie durch die Weiterentwicklung von Screenreadern nicht mehr aktuell.
Aktuelle Fortbildungsangebote
In Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung bietet die Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung folgenden thematisch relevanten Kurs an:
Sprachverwirrung Genderstern? – Genderinklusive Sprache
Geschlechterinklusive Sprache ist immer wieder ein umstrittenes Thema in unserer Gesellschaft. Für manche ist es heillos übertriebener Genderwahn, für andere ein essenzielles Element in der korrekten und inklusiven Kommunikation. Dieses Seminar widmet sich dem Thema aus mehreren Blickwinkeln und erklärt, wieso geschlechterinklusive Sprache wichtig ist.
aktuelle Termine sind im Seminarangebot der PE zu finden
Leitfäden
Die Universität Wien hat die folgenden Leitlinie und Empfehlungen zum geschlechterinklusiven Sprachgebrauch in der Administration der Universität Wien (2019).
Für weitere Informationen empfiehlt die Abteilung Organisationskultur und Gleichstellung folgende Leitfäden anderer Institutionen:
- "Geschlechtersensible Sprache - Dialog auf Augenhöhe" (Gleichbehandlungsanwaltschaft, 2021)
- "trans. inter*. nicht-binär. Lehr- und Lernräume an Hochschulen geschlechterreflektiert gestalten" (Akademie der Bildenden Künste, 2019)
- "Inter* und Trans* an der Hochschule. Informationen zum kompetenten Umgang mit Inter*- und Trans*studierenden für Entscheidungsträger*innen an Hochschulen" (AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik, 2018)
- "Positionspapier der österreichischen Hochschüler_innenschaft zum Umgang mit Geschlechtseintrag und Namen von inter* und trans Personen an Hochschulen" (ÖH, 2016)
- "Fair und inklusiv in Sprache und Bild. Leitfaden für die WU" (WU Wien, 2015)
- Geschlechtergerechte Sprache (Erklärvideo mit Gebärdensprache) (FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW, 2016):
Akademische Grade
Nach § 88 UG 2002 dürfen akademische Grade mit einem geschlechtsspezifischen Zusatz („a“, „in“ oder „x“) geführt werden. Der Zusatz „a“ bzw. „in“ ist für Personen vorgesehen, deren offizieller Geschlechtseintrag weiblich ist. Der Zusatz „x“ kann nur von Personen geführt werden, deren offizieller Geschlechtseintrag weder männlich noch weiblich ist. Verliehen werden die Titel nach § 87 UG 2002 weiterhin in binärer Form.
Verwendungsbeispiele:
- Nach der Verleihung eines Magister- oder Magistra-Titels können Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag wählen, ob sie Mag. oder Mag.a in offiziellen Dokumenten führen wollen. Personen mit einem Geschlechtseintrag, der nicht männlich oder weiblich ist, können wählen, ob sie Mag. oder Mag.x in offiziellen Dokumenten verwenden möchten.
- Nach der Verleihung eines Doktor- oder Doktorin-Titels können Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag wählen, ob sie Dr. oder Dr.in in offiziellen Dokumenten führen wollen. Personen mit einem Geschlechtseintrag, der nicht männlich oder weiblich ist, können wählen, ob sie Dr. oder Dr.x in offiziellen Dokumenten verwenden möchten.
- Nach der Verleihung eines Bakkalaurs- oder Bakkalaurea-Titels können Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag wählen, ob sie Bakk. oder Bakk.a in offiziellen Dokumenten führen wollen. Personen mit einem Geschlechtseintrag, der nicht männlich oder weiblich ist, können wählen, ob sie Bakk. oder Bakk.x in offiziellen Dokumenten verwenden möchten.
Eine ausgeschriebene Variante der Titel mit dem Zusatz „x“ ist nicht offiziell vorgesehen.
Keine geschlechtsspezifische Form gibt es für die akademischen Grade in Englischer Sprache:
- Bachelor of Arts (BA)
- Master of Arts (MA)
- Doctor of Philosophy (PhD)