Geschlechtervielfalt ist eine Dimension von Diversität, die an Hochschulen bislang wenig Beachtung gefunden hat. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Anerkennung eines weiteren Geschlechtseintrages im Personenstandregister haben sich die rechtlichen Grundlagen für Menschen, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren, verändert. Das bedeutet für Hochschulen, eine eingehende Auseinandersetzung mit den spezifischen Barrieren und Ausschlussmechanismen, die inter*, trans und nicht-binäre Personen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich erfahren, um diese abzubauen.
Das Netzwerk Diversität österreichischer Hochschulen hat das Thema inter*/trans/non-binary im Hochschulkontext für sein 3. Vernetzungstreffen am 1. April 2019 gewählt, um Herausforderungen und Hürden, rechtliche Neuerungen und ein good-practice Beispiel zu thematisieren. Das von der Universität Wien ausgerichtete Treffen richtete sich an Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte österreichischer Hochschulen.